Ein Medizinstudium ist die Ausbildung für den Beruf Arzt, daher ist es in Deutschland einheitlich durch die Approbationsordnungen geregelt. Diese gibt es neben der Humanmedizin (ÄApprO) auch für die Tiermedizin (TAPPV und für die Zahnmedizin (ZÄPro). Daneben gibt es für diese Studiengänge eine bundesweite Zulassungsbeschränkung, das heißt das man sich dafür nicht direkt bei der jeweiligen Universität anmelden kann, sondern man sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben muss. Sobald ein Student das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen hat, muss dieser noch die Approbation beantragen, um als Arzt tätig sein zu können. Dies geschieht bei der zuständigen Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Die Studiendauer für Humanmedizin ist ebenfalls in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt und beträgt mindestens sechs Jahre.
Das Studium ist unterteilt in den vorklinischen Studienabschnitt, der mindestens zwei Jahre dauert, und mit der ersten ärztlichen Prüfung abschließt. Darauf folgt ein dreijähriger klinischer Studienabschnitt, der mit der sogenannten zweiten ärztlichen Prüfung abgeschlossen wird. Danach folgt ein praktisches Jahr und der dritte Teil der ärztlichen Prüfung.
Daneben müssen Medizinstudenten vor oder während des Studiums beziehungsweise in den Ferien eine Ausbildung in Erster Hilfe und einen dreimonatigen Krankenpflegedienst absolvieren. Auch ein viermonatiges Praktikum, das sich Famulatur nennt, müssen sie während des Medizinstudiums durchlaufen. In den bedeutendsten medizinischen Bereichen müssen Medizinstudenten zudem Blockpraktika und praktische Übungen absolvieren.
Wer das Studium der Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen hat und die Approbation bestanden hat, kann als Arzt entweder in einem Krankranhaus oder in einem Sanatorium arbeiten oder in einer freien Praxis. Natürlich können ausgebildete Humanmediziner auch in die Forschung und Entwicklung, in die öffentliche Verwaltung oder auch in die Pharmazeutische Industrie gehen. Ebenfalls können sie in der Umweltmedizin oder im Gesundheitsmanagement tätig sein.
Für die Zulassung zum Studium der Humanmedizin gibt es einen deutschlandweiten Numerus Clausus, womit ein Notendurchschnitt gemeint ist, der zu erfüllen ist. Die Studienplätze werden von der Stiftung für Hochschulzulassung nach dem Abiturdurchschnitt vergeben.
Außerdem muss man für das Studium der Humanmedizin noch eine weitere Hürde nehmen, um eine Zulassung zu bekommen: Einige Universitäten verlangen einen zusätzlichen Medizinertest, in dem die allgemeine Studientauglichkeit, Erfahrung und Wissen geprüft werden. Diesen Test für Medizinische Studiengänge muss man bereits vor der Bewerbung an einer Teststelle, die von der Universität anerkannt wird, machen.
Nachdem der Numerus Clausus (NC) jedes Jahr neu berechnet wird, gibt es keinen fixen NC, sondern er ist jedes Jahr in jedem einzelnen Bundesland unterschiedlich. Die Berechnung richtet sich jährlich nach den Abiturprüfungsergebnissen im jeweiligen Jahr.
Der Numerus Clausus gibt an, welchen Mindest-Notendurchschnitt man erzielt haben muss, um in einem bestimmten Studienfach, einen Studienplatz zu erhalten.
Jährlich werden 20 Prozent der medizinischen Studienplätze über die Abiturbestnote vergeben. Im Wintersemester 2017/2018 lag der Numerus Clausus in 14 Bundesländern bei 1,0 – lediglich in den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein lag er bei 1,1.